14. Februar 2023

Kabelfernsehen

Im Zuge der Umsetzung des neuen Telekommunikationsgesetzes zum 01.07.2024 darf die WBG die Kabelgebühren nicht mehr wie bisher als Betriebskosten abrechnen.

Um auch zukünftig unseren Mietern problemloses Kabelfernsehen anbieten zu können, verhandeln wir mit dem aktuellen Kabelanbieter über eine Alternative, damit alles so bleibt, wie es war.

Bitte unterschreiben Sie keine neuen Verträge an der Haustür, da wir uns als Vermieter um diese Angelegenheit für alle Mieter gemeinsam kümmern und eine für alle Mieter kostenneutrale Lösung finden werden!