Kellernutzung
Als Mieter der WBG erhalten Sie auch einen eigenen Kellerraum.
Hierbei ist zu beachten, dass die Zugänge zu den Kellerräumen zwar als Weg benutzt werden dürfen, allerdings dürfen hier KEINE Gegenstände abgestellt werden!
Neben einer höheren Brandlast kommt in diesen Fällen hinzu, dass oft der Zugang zu den Kellerräumen der anderen Mieter oder auch der Zugang zu Zählern erschwert wird.
Darum gilt: in den Kellergängen widerrechtlich abgestellte Gegenstände dürfen grundsätzlich vom Vermieter entsorgt werden.
Wenn ermittelt werden kann, von wem die Gegenstände abgestellt wurden, müssen die für die Entsorgung anfallenden Kosten durch diese Person getragen werden, ansonsten werden die Kosten für die Beseitigung des Mülls als Betriebskosten auf alle im Haus umgelegt.
Im Sinne einer guten Haus-Wohngemeinschaft bitten wir hier um entsprechende Beachtung und Rücksicht.
