4. März 2025

Klopfen bei Ruhestörung

Ist es in der Wohnung „drüber“ mal lauter, ist „Klopfen gegen die Decke“ KEIN geeignetes Mittel um dem Einhalt zu bieten.

In einem Verfahren vor dem Amtsgericht München, stellte dieses klar, dass „vermeintlicher Lärm aus der Nachbarwohnung nicht wiederholtes Klopfen gegen die Decke aus Notwehr rechtfertigt“.

Die sich gestört gefühlte Mieterin wurde zur Unterlassung sowie zu einer Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 300 € verurteilt (Urteil vom 18.08.23, 173C11834).

Sollten Sie sich durch Ihre Nachbarn gestört fühlen, bitten wir Sie im Sinne einer guten Haus-Wohngemeinschaft: suchen Sie das persönliche Gespräch mit Ihren Nachbarn um eine gemeinsame Lösung zu finden. Gegebenenfalls weisen Sie auf die gemäß der Hausordnung gültigen Ruhezeiten hin, falls diese nicht eingehalten werden.

Beachten Sie bitte, dass Kleinkinder keine Gegenstände sind, die einfach abgestellt werden können und denken Sie in diesen Fällen daran, dass dies oft auch Stress für die Eltern bedeutet.