10. September 2024

Parken von Motorrollern

Leider kommt es aktuell immer häufiger vor, dass vor den Hauseingängen Motorroller abgestellt werden.

Aus diesem Grund weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass das Abstellen von Motorrollern, Mofas, E-Rollern und sonstigen motorisierten Fahrzeugen auf den Flächen vor den Eingängen und den Gehwegen verboten ist.

Die oben genannten Fahrzeuge müssen, wie in der Straßenverkehrsordnung vorgeschrieben, auf der Straße geparkt werden.

Dies gilt auch für kurzfristiges Abstellen!

Die bisherige Duldung entspricht keiner Genehmigung durch die WBG!

Da es hierdurch ebenfalls zu Verschmutzungen durch Öl oder Benzin kommen kann, behält sich die WBG bei Zuwiderhandlung vor, den Motorroller oder das Mofa entfernen zu lassen und die anfallenden Reinigungskosten dem Eigentümer in Rechnung zu stellen.

Bitte teilen Sie dies auch ihren Besuchern mit!