5. Dezember 2023

TV-Kabelanschluss von der WBG

Wir haben gute Neuigkeiten für Sie!

Bislang wurden die Kosten für Ihren TV-Kabelanschluss über die Betriebskosten abgerechnet.

Wie Sie vielleicht schon mitbekommen haben, ist das neue Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKModG) in Kraft getreten. Eine der Änderungen war auch der Entfall der Umlagefähigkeit des TV-Dienstes ab Juli 2024 betroffen. Im Ergebnis hätte sich künftig jeder Mieter selbst um seine TV-Versorgung kümmern müssen.

Damit keine Versorgungslücken entstehen, haben wir uns dazu entschieden, weiterhin das TV-Signal der Vodafone Deutschland zu nutzen und die daraus entstehenden Kosten nicht mehr auf Sie umzulegen.

Das bedeutet, dass Sie sich den Jahresbeitrag (ersichtlich in der Betriebskostenabrechnung) sparen und auch über den 01. Juli 2024 hinaus, weiterhin und wie bisher gewohnt, Basis-TV über den Kabelanschluss schauen können, ohne dafür zusätzliche Verträge abschließen zu müssen.

Darüber hinaus gehende Zusatzprodukte/TV-Optionen (Kabel-HD etc.) müssen allerdings separat von Ihnen selbst gebucht werden, sofern dies gewünscht ist.

Eine aktuelle Senderübersicht finden Sie unter www.vodafone.de/sender